Inkassodienstleistung

Inkassoservice

Die Hauptaufgabe von Inkassodienstleistern ist das Einziehen kaufmännisch angemahnter, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen.


Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten um den Schuldner dazu zu bewegen, die Forderung des Gläubigers/der Gläubigern zu begleichen.

Der außergerichtliche Forderungseinzug:


Der Schuldner wird schriftlich angemahnt, die Schulden zu begleichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren:


Auf Wunsch wird nach fruchtlosem Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Die Zwangsvollstreckung:


Endet das gerichtiche Mahnverfahren mit einem Vollstreckungsbescheid, wird hieraus nach Rücksprache unverzüglich die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Verläuft die Bonitätsprüfung des Schuldners positiv kann aus dem erwirkten Titel die jeweilig erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden.

Die Langzeitüberwachung:


Verläuft die Bonitätsprüfung des Schuldners negativ, kann die Forderung in die Langzeitüberwachung übernommen werden. Dies bedeutet, dass die Forderung aufgrund des Titels erst nach 30 Jahren verjährt und somit eine Überwachung des Schuldners über Vermögensverhältnisse pp. in Auftrag gegeben werden kann.
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